Grundsteuerreform

Neue Grundsteuer – warum zum Steuerberater?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bislang gültige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Deshalb sind im Jahr 2022 alle Immobilien in Deutschland für die Grundsteuer neu zu bewerten. Dazu muss jeder Immobilienbesitzer in diesem Jahr an das Finanzamt eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundstückswerts abgeben.

Wir als Steuerberater können die Abgabe der Erklärung für Sie übernehmen. Auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant in unserer Kanzlei sind, können wir die Erklärung zum Wert der Grundstücke für Sie abgeben.

Treten Sie mit uns in Kontakt, um die Erklärung zur neuen Grundsteuer über uns abzugeben.

Unser Angebot an Sie

Wir erfassen Ihre Grundstücksdaten und übermitteln diese im Rahmen der Feststellungserklärungen an das Finanzamt.

Sie möchten Ihre Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer von uns erstellen lassen? Über unser Kontaktformular können Sie ganz einfach Ihr Anliegen mitteilen. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück und senden Ihnen weitere Informationen und Unterlagen zu.

NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

Was beinhaltet die Grundsteuerreform?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer veraltet ist, da sie auf Einheitswerten aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) bzw. 1935 (neue Bundesländer) basiert. Dem Gesetzgeber wurde spätestens bis zum Jahr 2025 Zeit gegeben, eine neue gesetzliche Regelung einzuführen.

Und hier kommt die Neubewertung aller Grundstücke im Jahr 2022 ins Spiel, die die Grundlage dafür bildet, dass ab 2025 eine neue Grundsteuer durch die Gemeinden festgesetzt wird.

Durch die Reform soll es nach Aussagen der Politik insgesamt nicht zu einem höheren Grundsteueraufkommen kommen. Allerdings kann es zu Verschiebungen bei einzelnen Steuerpflichtigen kommen, was bedeutet, dass einige Steuerzahler zukünftig eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, während andere eine niedrigere Steuer zahlen werden.

Die Neuregelung

Die Bewertung der Grundstücke ist zunächst im Bewertungsgesetz geregelt. Dort wird das sogenannte Bundesmodell beschrieben. Dabei wird der Wert der Grundstücke unter anderem nach den Bodenrichtwerten und statistischen Mieterträgen ermittelt.

Dieses Bundesmodell greift grundsätzlich in allen Bundesländern. Jedoch können die Länder eigene Regelungen treffen. Unter anderem hat das Land Niedersachsen eine eigene Berechnungsmethode entwickelt. Die weiteren Bundesländer mit einem abweichenden Ländermodell sind Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen.

Was kostet die Erklärung der Grundsteuer durch uns als Steuerberater?

Für unsere Dienstleistungen berechnen wir ein Pauschalhonorar unter Berücksichtigung des § 4 der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Grundstücksart und beträgt zwischen 200 und 500 Euro netto zzgl. der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 19 % je Einheit.

Für Neumandate erheben wir eine einmalige Verwaltungskostenpauschale von 200 Euro netto, die beim Eingehen einer dauerhaften Geschäftsbeziehung auf nachfolgende Leistungen angerechnet wird.  


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